Werden Sie doch Spender oder Zustifter bei uns

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit auf die eine oder andere Weise fördern möchten.

Spender:

Spenden sind Zuwendungen, die zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden müssen und somit unmittelbar helfen. Sie sind steuerlich absetzbar als Sonderausgaben (§ 10b Abs.1 EStG).

Zustifter:

Zustiftungen sind Zuwendungen in den Grundstock des Stiftungsvermögens, auf dessen Erträgen die Stiftungsarbeit basiert. Sie erforden wenig eigenen Aufwand, um dauerhaft wirkungsvoll zu fördern und sind steuerlich in besonderer Höhe absetzbar (§ 10b Abs. 1a EStG).